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H.P. Martins Klage gegen EU-Parlament vor EuGH erfolglos: "Absurdes, politisiertes EU-Fehlurteil"

 

 
EuGH bestätigt: Es ging nur um Formalfehler, nicht um Verschwendung oder gar Betrug...
 
 
EuGH bestätigt: Es ging nur um Formalfehler, nicht um Verschwendung oder gar Betrug mit Geldern aus der Sekretariatszulage / Alle Gelder zweckentsprechend für Mitarbeiter verwendet / Mit zweierlei Maß gemessen - Abstrafen eines unliebsamen EU-Kritikers / Würden alle so beurteilt, müsste die EU zusperren / Tatsächlicher Missbrauch bleibt bei Politikern der Großparteien ungeahndet / Unterstützer wollen spenden / Berufung und andere rechtliche Schritte in Arbeit
 
 
Straßburg, 16.12.2010
 
 
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshof erster Instanz, der die Klage von Hans-Peter Martin gegen das Europäische Parlament zurückwies, erklärt der unabhängige EU-Abgeordnete:
 
 
„In der Sache ging es immer nur um Formalfehler, nicht um Verschwendung oder gar Betrug. Konkret: In den Jahren 1999 bis 2003 wurden nur die Namen von einigen Mitarbeitern irrtümlicherweise dem Europäischen Parlament nicht gemeldet und manche Gelder - wie Prämien und Abfertigungen - erst im Folgejahr bezahlt. Alle Gelder wurden zweckentsprechend verwendet – jeder Cent ging nachweislich an parlamentarische Mitarbeiter.
 
 
Doch das Gericht wertete diese Formalfehler als wesentlich und gab dem Generalsekretär des EU-Parlamentes Recht, der 164 000 Euro plus sieben Prozent Zinsen plus hohe Anwaltskosten von mir einfordert. Das ist nicht nachvollziehbar, da ja auch zum Beispiel bei einem Falschparken nicht das Auto des Falschparkers beschlagnahmt und enteignet wird.
 
 
Das ist ein absurdes, politisiertes EU-Fehlurteil. Würden alle Formalfehler in der EU so streng beurteilt, müssten fast alle Abgeordneten und Beamte bestraft werden. Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Bei Abgeordneten der Großparteien wird ja nicht einmal offensichtlicher Missbrauch geahndet.
 
 
Schon vorab wurde ich gewarnt, wie sehr der Europäische Gerichtshof unter parteipolitischem Einfluss steht. Nicht selten werden Politiker direkt dorthin protegiert wie etwa  die ehemalige österreichische SPÖ-EU-Abgeordnete und Ministerin Maria Berger. Während des dreieinhalbjährigen Verfahrens wurde in meinem Verfahren eine Richterin ausgewechselt, die offensichtlich meinen Argumenten zugänglich war.
 
 
Mein Anwalt arbeitet bereits an der Berufung. Politische Unterstützer haben bereits angeboten, zu spenden, da das Geld ja aus meinem privaten Einkommen zu bezahlen wäre.
 
 
Besonders absurd ist, dass nach den geänderten Regeln des Parlaments inzwischen Auszahlungen an Mitarbeiter im Folgejahr ausdrücklich möglich sind.“
 
 
 
Meldung vom 16.12.2010