Was wollen Sie, dass Ihr Nachbar über Sie weiß? Und was nicht? Da geht es zumeist um Persönliches. Was muss der Staat über Sie wissen? Und was soll er nicht? Da steht oft noch mehr auf dem Spiel als bei den Nachbarn. Von H.P. Martin
Denn der Schutz der Privatsphäre ist in einem Rechtsstaat enorm wichtig. Der Staat wie auch Unternehmen müssen mit Informationen, die sie über unbescholtene Bürger sammeln, sehr sorgsam umgehen. Vieles unterliegt dem Datenschutz, so steht es auch in der österreichischen Verfassung.
Etwas anderes ist ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat. Da sollten die Ermittler möglichst viel über den Verdächtigen wissen. Damit es dabei möglichst nicht zu willkürlichen Maßnahmen kommt, müssen in einem Rechtsstaat etwa Telefonüberwachungen zunächst von einem Richter genehmigt werden, ehe Beamte dann mithören.
Diese demokratischen Grundprinzipien werden von den EU-Verantwortlichen aber immer weiter ausgehöhlt. Überall werden Daten über Bürger gesammelt und weiter gegeben. Schon 2004 schloss die EU mit den USA ein Abkommen über Fluggastdaten. Wer jetzt verreist, muss damit rechnen, dass der Reiseverlauf, Hotelbuchungen, Kreditkarten-, Telefonnummern, Wohn- und E-Mailadressen in die US-Computersysteme eingespeist werden. Wie leicht kann mit so einem genauen Persönlichkeitsprofil Missbrauch getrieben werden.
Nun will die EU noch weiter gehen. Im Rahmen des so genannten „Telekom-Pakets“ soll es EU-weit zu einer „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ kommen. Konkret heißt dies, dass alle Telefon- und E-Mail-Kontakte, die jeweilige geografische Position von Handys und alle im Internet angeklickten Webseiten von den Anbietern auf lange Zeit gespeichert werden sollen. Zu „Sicherheitszwecken“ dürfe man all diese Daten dann an andere Unternehmen weiterreichen, erst recht an die Polizei.Dies alles wird mit der notwendigen Bekämpfung des Terrorismus begründet.
Doch das Ergebnis ist der weitgehend überwachte Bürger, auch wenn keinerlei Verdacht gegen ihn vorliegt. So eine pauschale Nutzer-Überwachung ist „unverhältnismäßig“, warnt der renommierte deutsche Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner: „Diese Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und ein Anschlag auf freie Kommunikation und
Meinungsäußerung, auf Berufsgeheimnisse und Pressefreiheit“.
Im Hintergrund mischen die globalen Medienkonzerne mit. Sie erwarten sich von den geplanten EU-Gesetzen, viel leichter gegen das Herunterladen von Musik oder Filmen auf private Computer vorgehen zu können. „Die totale Überwachung des Internets“ befürchten dabei Bürgergruppen.
Noch vor den Wahlen zum EU-Parlament am 7. Juni wird diese Frage die EU-Abgeordneten beschäftigen. Wer wird sich da auf die Seite der Bürger, wer auf die Seite der hemmungslosen Überwacher und der Großindustrie schlagen? Oft sind gerade jene EU-Parlamentarier, die für die Beschneidung der Privatsphäre der Bürger eintreten, selbst äußerst verschwiegen, wenn es um ihre Spesen und Entscheidungen hinter geschlossenen Türen geht. Auch darum bin ich der Meinung, dass wir zu wichtigen Fragen faire Volksabstimmungen brauchen.
Dieser Kommentar von H.P. Martin erschien in verschiedenen Medien ab dem 1.2.2009.