
Ja dürfen’s denn das? Im Kanzleramt und im Finanzministerium wird überlegt, staatliches Geld von Hans-Peter Martin zurückzufordern. "Er ist zur Stellungnahme aufgefordert worden. Diese wird abgewartet", heißt es im Kanzleramt.
Die Vorgeschichte: Wie vom KURIER berichtet, wurden der Liste HPM vom Bund 1,49 Millionen Euro als Wahlkampfkostenbeitrag für die EU-Wahl 2004 überwiesen. Bis 31. Dezember des Vorjahres wurden 435.576,04 € widmungsgemäß verwendet – damit blieben zum Jahresende "nicht verwendete Fördermittel" von 1,054 Millionen €. Für den Verfassungsexperten Heinz Mayer, den Martin mit einem Gutachten beauftragt hat, behält der EU-Mandatar das Geld zu Recht.
Erfolgsprämie
Parteien-Experte Hubert Sickinger glaubt das auch – "realpolitisch gesehen", wie er betont. Würde das Kanzleramt die Million zurückfordern, wäre das "Missbrauch, drastische Ungleichbehandlung, in hohem Maße unfair".
Warum? Schon immer sei die staatliche Förderung "unabhängig der tatsächlichen Kosten der EU-Wahl" ausbezahlt worden. "Die Parteien haben das in Presseaussendungen eingeräumt. Die FPÖ hat 1999 viel weniger ausgegeben, als sie bekommen hat. Das Kanzleramt hat dazu nie etwas gesagt." Bei der EU-Wahl 2004 gab die SPÖ 3,2 Millionen Euro aus, bekam aber 3,56 Millionen zurück; die Grünen verbrauchten 1,05 Millionen, erhielten 1,36.
Offensichtlich werde die Kostenrückerstattung als Erfolgsprämie behandelt, sagt Sickinger. "Und die formelle Zweckbindung wird augenzwinkernd einschränkend interpretiert." Rechtlich sei die Sache unklar. "Man könnte argumentieren, eine nicht verbrauchte Subvention hat zurückverlangt zu werden, weil es eine Zweckbindung gibt. Diese ist im Parteiengesetz aber so vage, dass man auch umgekehrt argumentieren könnte."
Sickinger: "Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Was ein Beitrag zu den Kosten der Wahlwerbung nach jeder Nationalrats- oder Europawahl? Ist das nur ein Beitrag zu den Kosten der Wahlwerbung der vergangenen EU-Wahl, oder kann man das sonst für Wahlwerbung verwenden?"
Rechtsstreit
Das sei juristisch ungeklärt. Wie ein Rechtsstreit vor dem Verfassungsgericht ausgehen würde, wage er nicht zu beurteilen, sagt Sickinger, fügt aber an: "Im Zweifel eher für Martin." Mit der Konsequenz: "Er hätte für die Nationalratswahl einen gut gefüllten Topf, weil er das Geld für derartige Zwecke ausgeben muss. Es bleibt ihm nichts anderes übrig." Sickingers Reformvorschlag: "Eine Erfolgsprämie, zweckgewidmet für politische Tätigkeit. Damit würde sich nichts ändern, weil es im Grunde so gehandhabt wird. Es wäre eine Klarstellung."