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Weitere 100 Millionen Euro jährlich für Europas Parteien?
Unbemerkt von der Öffentlichkeit erschliessen sich Europas herrschende Parteien neue Geldtöpfe. Versteckt im EU-Budget wird die Grundlage für eine weitere Parteifunktionärskultur gelegt - fernab in Brüssel, unkontrolliert von den Steuerzahlern.
Eine Studie belegt: Europas Parteien können sich in Brüssel künftig auf eine Weise finanzieren, die in Deutschland verboten wäre
Undeklarierte Spenden? Parteienfinanzierung aus der schwarzen Kasse? Parteipolitiker, die in die Fußstapfen von Helmut Kohl oder Manfred Kanther treten wollen, werden es bald leichter haben – zumindest, solang sie die Spenden auf ein Brüsseler Konto überweisen lassen. Zu diesem beunruhigenden Schluss kommt der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim. Zusammen mit Co-Autor Martin Schurig hat der Speyerer Professor in einer neuen Studie*) die eben in Kraft getretene EU-Parteienverordnung untersucht. Sein Urteil: Das frisch geschaffene EU-Spendenrecht sowie ein neuer, mit Steuergeldern gefüllter Multi-Millionen-Topf drohten den demokratischen Wettbewerb „zu manipulieren“ und Kontrolle weitgehend „auszuschalten“.
Mit einem Dutzend Urteilen hatte das Bundesverfassungsgericht klare Grundsätze der Parteienfinanzierung entwickelt – und immer wieder die Selbstbedienungspläne der großen deutschen Parteien durchkreuzt. Die neue EU-Regelung sei nun mit „sämtlichen“ Karlsruher Grundsätzen „fundamental“ unvereinbar, wettert von Arnim. Der EU-Finanzierungsmechanismus gleiche einem „verborgenen Geldhahn“, den die Parteien „jederzeit auf Steuerzahlerkosten aufdrehen können“. Und, für die Parteien beruhigend: Karlsruhe kann ihnen nicht mehr in die Quere kommen, denn in Brüssel haben die deutschen Verfassungsrichter nichts zu sagen.
Beispiel Parteispenden: Zwar erlaubt die neue EU-Regelung den europäischen Parteienbündnissen – an denen CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne beteiligt sind – lediglich, Spenden bis zu einer Höhe von 12 000 Euro zu akzeptieren, zudem müssen alle Beträge über 500 Euro veröffentlicht werden. Aber anders als in Deutschland droht keine Strafzahlung, wenn Spenden – wie im Fall Kohl – nicht angegeben werden. Und unzulässige Spenden müssten nach dem Text der Verordnung weder abgeführt werden, noch wird eine Buße fällig. „Wirksame Sanktionen fehlen fast völlig“, so von Arnim. Ebenfalls praktisch für die Schatzmeister: Die Stückelung großer Spenden in Einzelbeträge, um sie vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, sei künftig in Europa „ganz legal“.
Echte Kontrollen sind Kaum vorgesehen. Zwar sollen externe Finanzprüfer die Rechenschaftsberichte der Parteien unter die Lupe nehmen – aber anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, bleiben die Prüfberichte im Besitz der Parteien. Sie automatisch an den Europäischen Rechnungshof weiterzugeben erschien dem Parlamentsberichterstatter und SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen schlicht „übertrieben“.
Der CSU-Europaabgeordnete Ingo Friedrich, Schatzmeister der europäischen Christdemokraten, rechtet damit, dass in den kommenden Wochen die ersten Steuergelder aus dem neuen Brüsseler Haushaltstitel zur Parteienfinanzierung fließen werden. Für das zweite Halbjahr 2004 sich es immerhin 6,5 Millionen Euro, die sich vor allem die etablierten europäischen Parteienbündnisse von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Postkommunisten aufteilen können. Für 2005 sind bereits 8,4 Millionen eingeplant. Man müsse halt „klein anfangen“ hat Martin Schulz, Chef der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, bereits offenherzig ausgeplaudert. Später könne die Summe auf bis zu 100 Millionen Euro anwachsen, zitiert von Arnim eine Schätzung, die der österreichische Abgeordnete Hans-Peter Martin von seinem Abgeordnetenkollegen Leinen gehört haben will. Leinen kann sich daran zwar „nicht erinnern“ – doch eine Obergrenze, wie in Deutschland von den Verfassungsrichtern gezogen, gibt es nicht.
AN GELEGENHEITEN, das Geld auszugeben, wird es nicht fehlen. Die Parteien sollen aus dem EU-Topf auch Europawahlkämpfe finanzieren dürfen – obwohl die in Deutschland eigentlich schon vom deutschen Steuerzahler subventioniert werden. Jetzt, so glaubt von Arnim, drohe eine „mittelbare Finanzierung“ der nationalen Parteien aus dem EU-Haushalt.
Trotzdem pries der SPD-Abgeordnete Leinen die Neuregelung als Schritt zu „mehr Transparenz in der Europapolitik“. Er hat nicht mal völlig Unrecht. Denn bisher finanzierten die Fraktionen im Europaparlament die existierenden EU-Parteibündnisse – „indirekt und illegal“ (von Arnim) – aus der Parlamentskasse. Der Rechnungshof hatte diese Praxis bereits vor vier Jahren für unzulässig erklärt. Die Gelder flossen trotzdem weiter.
Statt die illegale Finanzierung zu stoppen, resümiert von Arnim, hätten die Parteien sie nun durch eine scheinlegale ersetzt.
Autor des Artikels: Hans-Martin Tillack
*) Hans Herbert von Arnim, Martin Schurig: „Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung“, LIT Verlag, 9,90 Euro
Erschienen im deutschen Magazin "Stern", Heft 42/2004.
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