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Martin zu Dienstleistungsrichtlinie: „Bürokratischer Zwitter“

Kompromiss der Großparteien führt zu aufwändigen Gerichtsverfahren / Reduktion der Arbeitslosigkeit allenfalls bei Juristen / EU-Gerichtshofkritiker Schüssel verschafft EUGH damit noch mehr Einfluß / Unsicherheit bleibt / Zurück an den Start

Heute wird im Europäischen Parlament in erster Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Der unabhängige EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin meint dazu: „Die Schalmeienklänge rund um den Kompromiss der Großparteien sind irreführend. Geboren wurde vielmehr ein bürokratischer Zwitter, der zu neuer Verunsicherung führt. Kommt das „Herkunftslandprinzip“ jetzt durch die Hintertür von EU-Klagen? Reduziert wird damit allenfalls die Arbeitslosigkeit von Juristen. Mit diesem bürokratischen Zwitter wird der Europäische Gerichtshof jedenfalls viel Arbeit bekommen. Solche teuren Klagen können sich aber wieder nur Großunternehmen leisten, Arbeitnehmer und Kleinbetriebe werden auf der Strecke bleiben. Auch die Vollstreckung der vorgesehenen Sanktionen gegen Verstöße wird schwer bis kaum durchsetzbar sein.

Vernünftig ist deshalb, diese Richtlinie abzulehnen und neu zu verhandeln. Die in der EU jetzt so vielfach versprochene „Better Regulation“ kann kein österreichisches Gewurstel sein. Die Absurdität dabei: Zu Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft kritisierte Bundeskanzler Schüssel die überbordende Einmischung des Europäischen Gerichtshofs, jetzt verschafft sein Ex-Generalsekretär und neuer ÖVP-EU-Delegationsleiter Othmar Karas durch die Verhandlungen dem EUGH noch mehr Einflußmöglichkeiten.

So werden letztlich Richter und nicht gewählte Volksvertreter über die Bedingungen der Dienstleistungen in der EU entscheiden. Demokratie ist etwas anderes. Darum zurück an den Start. Wir brauchen eine einfache und klare Regelung, die Arbeitnehmer, Konsumenten und Betriebe zufrieden stellt. Und dies ist durchaus möglich.“

ETI-Meldung vom 16. Februar 2006.

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