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Kurt Köpruner: "Bella gerant alii"
Der Autor, Ex-Gewerkschafter und Unternehmer Kurt Köpruner begründet, warum eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung unverzichtbar ist.
Wann wagt es der Regierungschef eines kleinen Landes, in Brüssel einmal "Nein" zu sagen? Wenn es um Krieg oder Frieden geht - oder dann ganz sicher nicht? Der Autor, Ex-Gewerkschafter und Unternehmer Kurt Köpruner begründet, warum eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung unverzichtbar ist:
Kennen Sie jemanden, der einen Teller Suppe auslöffeln würde, ohne zu wissen, was ihm da aufgetischt wurde? Oder einen, der an Bord eines Schiffes ginge, ohne das Ziel der Reise zu kennen?
Wohl kaum. Doch wie verhält es sich mit der neu ausgearbeiteten Europäischen Verfassung? Wer kennt diese „Suppe“ wirklich? Wer weiß etwas über das Ziel der gemeinsamen europäischen Reise und über die „Spielregeln“, nach denen die jeweiligen Kapitäne das Boot Europa durch stürmische See steuern sollen?
Und wenn in der neuen EU-Verfassung stünde: „Die Mitgliedstaaten unterstützen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität und achten das Handeln der Union in diesem Bereich. Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirkungskraft schaden könnte.“
Wie würde Ihnen das schmecken? Keine Frage, eine solche Bestimmung würde eine ganz einschneidende Veränderung gegenüber den derzeit geltenden Regeln bedeuten, insbesondere für BürgerInnen eines neutralen Staates: Denn die Außenpolitik und die Sicherheitspolitik aller EU-Mitgliedsstaaten, also auch Österreichs, würde demnach nicht länger von mehr oder weniger direkt gewählten und immerhin abwählbaren PolitikerInnen gestaltet, sondern von undurchschaubaren Gremien, auf die keine Wählerin und kein Wähler auch nur den geringsten Einfluss nehmen kann. Und was in diesen undurchschaubaren Gremien schließlich in vertraulichen Beratungen beschlossen wird, wäre nach dieser Formulierung für alle Mitgliedsstaaten und all deren BürgerInnen verpflichtend, vorbehaltlos (!), ohne jede Möglichkeit, irgendwelche Schritte dagegen unternehmen zu können.
Was dann, wenn in diesen undurchschaubaren Gremien die Teilnahme an einem Krieg beschlossen werden würde? Würde der oben zitierte Paragraph gelten, so wären durch diesen Beschluss alle Staaten zum Kriegführen gezwungen: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
Eine Alptraumvision. Für überzeugte NeutralitätsbefürworterInnen erst recht.
Doch genau diese Formulierung findet sich im Verfassungsentwurf (Artikel I-16, 2), den die Staats- und Regierungschefs der EU am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom beschlossen und unterzeichnet haben. Und nicht nur das: Im Artikel I-41, 3 werden alle Mitgliedstaaten gezwungen, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“, was man nur als Verpflichtung zur permanenten Aufrüstung verstehen kann; zumal eine weitere Verfassungsbestimmung eine sogenannte Verteidigungsagentur vorsieht (Artikel I-41, 3), die die Rüstungsanstrengungen der Mitgliedsstaaten laufend kontrollieren kann, besser gesagt: darf und muss.
„Alles nur halb so wild“, argumentieren die Befürworter des Verfassungsentwurfes. Denn die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik soll ja im Europäischen Rat bzw. im Ministerrat festgelegt werden und dort hätten auch neutrale Staaten ein gewichtiges Wort mitzureden: Dank des Einstimmigkeitsprinzips könnte also nur dann ein Beschluss zum Kriegführen gefasst werden, wenn alle Staaten dazu entschlossen wären. Und außerdem, so ein weiteres Beruhigungsargument, respektiere der Verfassungsentwurf ja ausdrücklich „den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten“ (Artikel I-41, 7), was neutralen Staaten die Möglichkeit biete, neutral zu bleiben.
Was sind diese Argumente wert? Was, wenn irgendwo auf unserem Planeten Unruhen ausbrechen, mit Massakern, Geiselnahmen, endloser Gewalt? Oder nehmen wir an, irgendwo geschähe ein Terroranschlag, mit Hunderten oder gar Tausenden Toten, mit zerberstenden Häusern, mit durch die Luft wirbelnden Leichenteilen – live übertragen in fast alle Wohnzimmer weltweit. Vor solchen Ereignissen können wir keine Stunde mehr sicher sein. Und nehmen wir weiter an, in der Folge würde rasch ein Bösewicht ausgemacht, der dieses Grauen angerichtet haben soll; ein Bösewicht, der womöglich noch von gewissen Schurkenstaaten gestützt würde, sei es offen, sei es heimlich. Was würde passieren? Die Wahrscheinlichkeit, dass in den besagten undurchschaubaren Gremien – nicht zuletzt unter dem Druck einer aufgewühlten öffentlichen Meinung – die Bereitschaft zum Kriegführen vorherrschte, wäre sehr hoch.
Und in solch einer Situation soll dann der Regierungschef eines kleinen neutralen Staates „Nein“ sagen zu Krieg, pardon, „Nein“ sagen zur „Verteidigung der Zivilisation“, „Nein“ zu einer „humanitären Intervention“? Um mit seinem „Nein“ die gesamte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU lahmzulegen? Allein schon der Gedanke daran ist lächerlich. Er würde mitstimmen, hätte gar keine Wahl, selbst wenn er persönlich noch im Zweifel wäre. Und wenn so eine Entscheidung erst einmal gefallen ist, dann wäre sie kaum mehr rückgängig zu machen, mit unabsehbaren Konsequenzen.
Was aber, wenn sich später herausstellte, dass die „Bösewichts-Analysen“ gar nicht stimmten? Alle Kriege der Geschichte, große wie kleine, wurden mit Lügen begonnen, mit Manipulation wichtiger Tatsachen oder zumindest mit krass einseitiger Bewertung derselben.
Und die Entscheidung über Krieg oder Nicht-Krieg kann auch eine Frage des Zufalls sein. In Deutschland gab es im Sommer 2002 eine enorme Flutkatastrophe. Das geschickte Krisenmanagement der Regierung Gerhard Schröder wurde zum entscheidenden Vorteil im damals gerade laufenden deutschen Bundestagswahlkampf. Hätte vor der Flut kaum noch wer auf den Fortbestand der rot-grünen Regierung in Deutschland gewettet, so ging es von nun an mit der Stimmung bergauf; und am Ende hatte Schröder die Nase mit ganzen 8000 Stimmen knapp vorn. Was das mit Krieg zu tun hat? Ganz einfach: Ohne diese Flutkatastrophe stünden heute deutsche Soldaten im Irak; sie würden dort mitschießen, mittöten, mitgetötet werden. Denn hätten CDU und CSU diese Wahlen gewonnen, so wäre Deutschland erklärtermaßen an der Seite der USA in den Irak mitmarschiert. Und mit Deutschland wohl fast alle anderen Staaten der EU, nicht „nur“ England, Spanien, Polen, Tschechien und Italien. Allzu viele "Staatsmänner" rufen heute wieder allzu schnell nach Krieg. Österreich - "bella gerant alii ..." - ist lange Zeit gut gefahren, sich aus Kriegen herauszuhalten und wurde fürchterlich bestraft, als es diese Haltung im Jahr 1914 aufgab.
Zurück zum EU-Verfassungsentwurf. Auch wer nicht so "pessimistisch" ist und in vollem Vertrauen auf Gott und die Vernunft der europäischen Politik gar nicht auf den Gedanke käme, dass dieser Entwurf irgend etwas mit Krieg oder Frieden zu tun haben könnte, sieht, dass die geplante EU-Verfassung maßgebliche Veränderungen vorsieht, von denen jede Bürgerin, jeder Bürger betroffen wäre. Und die allermeisten von ihnen sind weitgehend ahnungslos, was das Inkrafttreten der Verfassung für sie bedeuten kann und wird. Jedenfalls müßte man den BürgerInnen die Chance geben, sich ernsthaft über diesen Verfassungsentwurf zu informieren und darüber abzustimmen, und sei es "nur", um der Verfassung eine demokratische Legitimation zu verleihen.
Genau darum geht es jetzt in der Diskussion: Volksabstimmung über die EU-Verfassung ja oder nein? Doch findet eine ernst zu nehmende Diskussion statt? Mir erscheint das eher als eine großartige Vernebelungsaktion, durch die eine absolute Selbstverständlichkeit zerredet wird. Da wird bald Woche für Woche ein neuer Vorschlag präsentiert, ein neuer Vorstoß gemacht: Die einen meinen, eine Volksabstimmung sei überflüssig, denn die habe ja schon 1994 stattgefunden. Die anderen lehnen eine Volksabstimmung ab und forcieren stattdessen eine Volksbefragung, ohne bindende Wirkung. Wieder andere befürchten im Fall einer Volksabstimmung eine innenpolitische Abrechnung, ohne zu sagen, wer da mit wem abrechnen soll, wo doch die herrschenden Parteien dem vorliegenden Verfassungstext bereits allesamt zugestimmt haben. Und die allermeisten fordern eine europaweite Abstimmung, warnen, vor einem "europäischen Fleckerlteppich", und tun damit so als wüßten sie nicht, dass es eine einheitliche Vorgehensweise aller Staaten gar nicht geben kann.
Es ist absehbar, dass das noch so lange weitergehen wird, bis keiner mehr etwas von dem Thema hören will und es von der politischen Tagesordnung wieder verschwindet. Dann hätten jene gewonnen, die meiner Meinung nach zu Recht befürchten, dass maßgebliche Teile des Verfassungsentwurfes vor dem kritischen Urteil aufgeklärter BürgerInnen nicht bestand haben würden.
Denn wollen die ÖsterreicherInnen eine EU-Verfassung, die
- nach Ansicht von Völkerrechtsexperten vom Österr. Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig abgelehnt werden könnte?
- das letzte Wort in allen staatsrechtlichen Fragen von Österreich nach Brüssel verlagert?
- eine eigenständige Außenpolitik Österreichs weitgehend unmöglich macht?
- nach Ansicht von Völkerrechtsexperten mit Österreichs Neutralität nicht vereinbar ist?
- Österreich im Falle internationaler Konflikte vorbehaltlos (!) dazu zwingt, militärische Entscheidungen Brüssels zu vollziehen, notfalls in Kriegen mitzuschießen?
- die Österreich dazu zwingt, seine Rüstungsausgaben nach Vorgaben aus Brüssel ständig zu steigern?
- einen Austritt aus der EU unmöglich bzw. vom Wohlwollen anderer Staaten abhängig macht?
- neoliberale Prinzipien in Verfassungsrang hebt, was als Freibrief für noch schrankenlosere Globalisierung benutzt werden kann?
- die Österreich dazu zwingen könnte, den Ausbau der Kernenergie mitzufinanzieren?
- die dem weiteren Verkauf öffentlicher Dienste an internationale Konzerne weiteren Vorschub leistet?
Ich selbst würde jede dieser Fragen mit Nein beantworten, aber selbstverständlich kann man sich irren. Klarheit kann da nur eine Volksabstimmung bringen. Eine Abstimmung, die im Anschluss an eine faire Diskussion und eine umfassende Information stattfinden muss. Wenn die vorgesehene EU-Verfassung tatsächlich ist, als was sie uns ganz allgemein angepriesen wird - die Festschreibung sozialer, humanitärer, friedlicher und ökologischer Prinzipien - dann bräuchte sich doch niemand vor einer Volksabstimmung zu fürchten, dann wäre eine überwältigende Zustimmung überhaupt keine Frage.
Woher also die Angst vor dem Souverän? Offenbar ist es die Sorge, dass sich im Verlauf einer intensiven Informationsphase einzelne Bestimmungen des Verfassungsentwurfes als nicht mehrheitsfähig herausstellten und damit zur Ablehnung der gesamten Verfassung führen müßten. In diesem Fall bliebe nur eines: Nachverhandlungen über die Änderung des Entwurfes.
Das wäre zwar peinlich für jene Politiker bzw. Parteien, die dem Entwurf bereits enthusiastisch zugestimmt haben, Brüssels EU-Elite würde sie schärfstens rügen. Doch das wäre doch viel besser als eine undemokratisch zustande gekommene Verfassung und als diese Suppe, die wir nicht kennen, die wir aber gemeinsam auslöffeln müßten.
Ein Kommentar von Kurt Köpruner, 54. Seine Internetseite: www.koepruner.info
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