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Dabei enthält die EU-Verfassung wichtige und wertvolle Elemente. Etwa eine europäische Bürgerinitiative, die dem Instrument des Volksbegehrens sehr ähnlich ist. EU-Bürger können künftig auch Grundrechte beim Europäischen Gerichtshof einklagen. Und das EU-Parlament bekommt volle Mitentscheidungsrechte bei Gesetzen.
Heute wird eine starke Mehrheit des Nationalrates der Ratifikation der EU-Verfassung zustimmen. Nur ein oder zwei Abgeordnete werden sie voraussichtlich ablehnen. Die blau-orange Fraktion wird mehrheitlich Ja sagen.
EU-Verfassung vor Höchstgericht Dennoch hatte Jörg Haider angekündigt, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die für eine Beschwerde nötige Mehrheit in der Kärntner Landesregierung bekommt er aber nicht. Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin hat angekündigt, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien einzubringen. Der Kern der Argumentation: Eine derartige grundsätzliche Änderung der österreichischen Verfassung bedürfe einer Volksabstimmung.
Volksabstimmung wäre zwingend Hans Peter Martins Anwalt Ernst Denk begründet die Beschwerde folgendermaßen: Der Erhalt und die Höherrangigkeit des Kernbereiches der österreichischen Verfassung ergeben sich eindeutig aus den Materialien des EU-Beitritts-Bundesverfassungsgesetzes. Das wird nun durch die EU-Verfassung geändert, so dass eine Gesamtänderung vorliegt, die nach Artikel 44 Abs. 3 B-VG einer Volksabstimmung bedarf. Die Existenz von Integrationsschranken ist auch in der österreichischen Literatur nahezu einhellig anerkannt, so Denk.
Alle 25 EU-Länder müssen zustimmen Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek erklärt, das vorige Woche beschlossene Ermächtigungsgesetz für die EU-Verfassung könne sofort angefochten werden. Die Ratifikation des Vertrages erst, wenn alle 25 EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben.
Mit der Zustimmung Österreichs ist die Ratifizierung der Verfassung in sieben der 25 Länder abgeschlossen. Als erstes Land ratifizierte Litauen am 11. November 2004. Es folgten die Parlamente von Ungarn, Slowenien, Italien, Griechenland und die Slowakei. Auch das spanische Parlament hat bereits nach einem positiven Referendum für die Verfassung gestimmt. Die Zustimmung des Senats in Madrid gilt als reine Formsache.
Weitere Volksabstimmungen sind in Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, Luxemburg, Polen, Dänemark, Portugal, Irland und Großbritannien geplant. In den anderen Ländern sind die Parlamente zur Ratifizierung aufgerufen. Die EU-Verfassung soll am 1. November 2006 in Kraft treten.
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