GASTBEITRAG
Aufrüstung ist der falsche Weg
Die Europäische Union setzt auf das Militär. Stattdessen müsste sie sich entschieden zur zivilen Konfliktbearbeitung bekennen - und das Recht ihrer Bürger auf Kriegsdienstverweigerung festschreiben.
VON THOMAS CARL SCHWOERER

Noch immer sind vielen Bürgern die friedenspolitisch relevanten Passagen des Entwurfs eines EU-Verfassungsvertrags nicht bekannt. Darin verpflichten sich "die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40): eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt und die nichts in einer Verfassung zu suchen hat.
Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich auch zu "Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (Artikel III-210), also etwa im Hindukusch - ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Frappierend und skandalös an beiden Passagen ist nicht zuletzt, dass kontinuierliche Aufrüstung und Interventionstruppen Verfassungsrang bekommen sollen, während die Bundeswehr nach dem Grundgesetz jederzeit im Rahmen einer Haushaltsdebatte auf Null gesetzt werden kann.
Hinzu kommt, dass die Regelung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung den Einzelstaaten vorbehalten bleibt, die EU also die von Staat zu Staat unterschiedlichen Repressionen gegenüber Kriegsdienstverweigerern legitimiert. Notwendig wären hingegen das Recht für jeden EU-Bürger, jegliche Kriegs-, Kriegsersatz- und -hilfsdienste zu verweigern, sowie das Recht politisch Verfolgter - auch der Kriegsdienstverweigerer und Deserteure - auf politisches Asyl. Im Entwurf für eine "Europäische Sicherheitsstrategie" hat der EU-Generalsekretär und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, ausgeführt: "Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert." Die EU soll also neben den USA eine zweite militärische Weltmacht werden. Und sie soll Kriege auf dem Gebiet des Gegners führen (siehe oben, Artikel III-210: "in ihrem Hoheitsgebiet"; in der EU-Militärstrategie heißt es: "Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen."). Die Grenze zum Angriffskrieg ist durchlässig.
Im Vorgriff auf Artikel I-42 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU am 25. März 2004 bereits verpflichtet, alle ihnen "zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich der … militärischen" zu mobilisieren, um terroristischen Bedrohungen "vorzubeugen". Aber Soldaten taugen nicht zur "Vorbeugung" gegen Anschläge. Krieg ist die falsche und untaugliche Antwort auf Terrorismus und andere Bedrohungen. Krieg ist kein Mittel gegen Terror - Krieg ist Terror.
Statt einer Militarisierung der europäischen Politik brauchen wir ein konsequentes Bekenntnis der EU zur zivilen Konfliktbearbeitung und zur Bereitstellung von mehr Mitteln dafür und für die Friedensforschung. Nötig sind Schritte zur Abrüstung, nicht zur Aufrüstung.
Das Zitat von Carl Friedrich von Weizsäcker ist von ungebrochener Aktualität: "Man kann zwar Gewalt durch Gewalt eindämmen, man wird aber immer die Folgen zu tragen haben, dass man sich dem Prinzip, das man bekämpfte, unterworfen hat. (…) Die Meinung (…), man könne gewissermaßen zum letzten Mal Gewalt anwenden und - weil die Gewalt für das Gute ausgeübt wird - danach werde dann das Gute herrschen und nicht die Gewalt, ist einer der gefährlichsten Irrtümer und eine der Hauptquellen mörderischer Kriege."
|