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Ein weiterer verhängnisvoller EU-Irrweg: Die Dienstleistungsrichtlinie
EU-Kommission und EU-Parlament arbeiten derzeit in Brüssel mit Hochdruck an der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie. Zunächst klingt das vergleichsweise unverdächtig: Gemeinsame Regeln für Dienstleistungen im gemeinsamen Markt, sodaß man nirgendwo mehr leicht übers Ohr gehauen werden kann – warum denn nicht?
Und wenn dann auch vieles noch billiger würde, das Taxifahren etwa, die Müllabfuhr, der Wohnungsmakler, die häusliche Pflege?
Die fatale Tücke steckt freilich im Prinzip der neuen Richtlinie und in den damit verbundenen Konsequenzen. Denn die neue Regulierung sieht vor, daß in Zukunft der Grundsatz des „Herkunftslandes“ gelten soll. Bislang muß jedes Unternehmen, das seine Dienstleistungen in Österreich anbietet, in fast allen Rechtsbereichen österreichische Standards einhalten. Dies gilt für den Konsumentenschutz ebenso wie für Arbeitszeiten und Umweltfragen. Greift hingegen das „Herkunftslandprinzip“, so genügt es, die Standards jenes Mitgliedstaates zu befolgen, aus dem das Unternehmen stammt. Die Folgewirkung wird eine verhängnisvolle Spirale nach unten sein: Länder mit bescheideneren Standards werden Betriebe anziehen, unzählige österreichische Unternehmen werden der Billigkonkurrenz aus dem Ausland nicht mehr standhalten können. Unabschätzbar viele Arbeitsplätze zwischen Boden- und Neusiedlersee gingen verloren.
Die preiswerteren Dienstleistungen von portugiesischen oder polnischen Unternehmen würden sich jedoch auch für die Kunden oft nicht rechnen. Denn wer Mängel beanstandet, könnte sich in Hinkunft nicht an österreichische Gerichte wenden, sondern müßte am Sitz des Unternehmens klagen – im Herkunftsland eben. Wenn Dienstleister aus 25 Ländern in Österreich nach ihrem jeweiligen nationalen Recht arbeiten dürfen, so wird das einen hohen Preis kosten: die Rechtssicherheit. Übersetzungsbüros und Anwälte hätten Hochkonjunktur – doch wer kann sich deren Dienste regelmäßig leisten?
Wenn – wie geplant - auch noch die Überwachung, ob die Vorschriften eingehalten werden, nur dem Herkunftsstaat des Unternehmens unterliegt, wird weiterer Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet. Österreichische Unternehmen könnten sich Kontrollen und Sanktionen aber nicht entziehen. Und Leiharbeitsfirmen würden einen neuen Boom erleben. Eine britische Firma würde dann aber in Österreich auch Österreicher nur zu britischen Bedingungen beschäftigen.
Nützen kann all dies erneut nur einigen Großunternehmen, die mit all den Rechtsordnungen zu jonglieren verstehen. Nach dem Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze käme es zum Wettlauf um die niedrigsten Sozial-, Konsumenten- und Umweltstandards.
Dies ist nicht das Europa, das friedvoll in seine Zukunft blicken kann. Doch schon im November 2005 will das EU-Parlament diese Richtlinie in erster Lesung beschließen. Welche Verräter an vernünftigen Idealen sind da nur am Werk.
Dieser Text von Hans-Peter Martin erschien am 9. Oktober 2005 in verschiedenen Medien.
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