Startseite ETIDer EU-PrivilegienskandalEU-Privilegienfass ohne Boden - die Traum-Lebensversicherung

Ausdrucken

EU-Privilegienfass ohne Boden - die Traum-Lebensversicherung

Neues Privilegienbündel wird bekannt / Rundum-Sorglospaket für EU-Spesenritter: Traum-Lebensversicherungen und üppige Hinterbliebenenvorsorge / Ein bescheidenes Abgeordnetenstatut ist dringend notwendig / 7.000 Euro brutto monatlich sind genug - ohne jede Privilegien

Neben den skandalösen Spesenpauschalen, der Luxuspension und der Gratis-Krankenversorgung sind für EU-Abgeordnete auch Traum-Lebensversicherungen und eine üppige Hinterbliebenenpension vorgesehen. Der Generalsekretär des EU-Parlaments, Julian Priestley, hat für die Parlamentarier eine "Lebensversicherung" und sogar eine "Versicherung gegen Unfälle im Privatleben" abgeschlossen. "Alle Prämien gehen zu Lasten des Parlaments", heißt es dazu in der vertraulichen parlamentsinternen Vergütungsregelung.

Die Leistungen sind üppig. Jeder Versicherte erhält bereits nach zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit 15.338,75 Euro ausbezahlt, sobald er das 60. Lebensjahr erreicht. Die Entschädigung im Todesfall beträgt bei Unfall 247.893,53 Euro. Stirbt ein versicherter Abgeordneter, so erhalten überlebende Ehegatten "25 Prozent des Grundgehalts eines Mitglieds des EU-Gerichtshofes". Derzeit liegt dieses Grundgehalt bei 20.000 Euro im Monat.

Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin meint dazu: "Für all diese Kosten müssen die EU-Steuerzahler aufkommen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Schon als ich die ersten Spesenskandale vor einem Jahr öffentlich gemacht habe, forderte ich: 7.000 Euro brutto monatlich je EU-Abgeordneten sind genug. Hinzuzufügen ist nunmehr: Ohne jede Privilegien. Ein EU-Abgeordnetenstatut, das dies festschreibt, ist deshalb dringender denn je."

ETI-Meldung vom 23.2.2005


Siehe auch:

Die Presse: Europaparlament: Kommt endlich das Einheitsgehalt?

The Sun: MEPs get £1m for limos

 nach oben

 zurück

Der EU-Privilegienskandal : Zum Archiv  

Kontaktieren Versenden Ausdrucken

© ETI 2003 - Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Erklärungen zum Datenschutz