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EU-Plenum: Martin-Bericht zu EU-Statistiken beschlossen

Bessere Daten über Unternehmen ohne zusätzliche bürokratische Kosten / Martin erstmals mit legislativem Bericht betraut / Endlich werden auch ausländische Niederlassungen und Tochterfirmen sinnvoll erfaßt / Ein Stück mehr europäische Transparenz

Soeben wurde im Plenum des Europäischen Parlaments der sogenannte Martin-Bericht zu EU-Statistiken mit überwältigender Mehrheit angenommen. Damit kommen monatelange Arbeiten zum Abschluß, in denen es um einen neuen Rahmen für europaweite Unternehmensregister ging.

Berichterstatter Hans-Peter Martin dazu: "Was die Sozialistische Fraktion mir in fünf Jahren verwehrt hat, wurde nunmehr als fraktionsfreier, unabhängiger EU-Abgeordneter möglich: die Tätigkeit als Berichterstatter für einen legislativen Bericht, mithin nicht nur für einen der unzähligen, fast immer folgenlos bleibenden parlamentarischen Initiativberichte.
Zum Inhalt des Berichts: Vernünftige statistische Daten sind für politische und unternehmerische Entscheidungen unverzichtbar. Bei falschen Zahlen werden zumeist auch falsche Entscheidungen getroffen. Der Aufwand für die Datenerhebung darf aber auch nicht überborden. Der Eurostat-Skandal muß da allen eine Lehre sein. In Abklärungen mit Statistikern und betroffenenen Unternehmen konnte jetzt eine zukunftsweisende Lösung gefunden werden, wie Daten über Unternehmenstätigkeiten sinnvoll erfaßt und ausgewertet werden können. Endlich werden auch ausländische Niederlassungen und Tochterfirmen sinnvoll erfaßt. Hinzu kommen landwirtschaftliche Betriebe und die Tätigkeiten der öffentlicher Verwaltung. All dies ist auch für qualitativ hochwertige Vergleiche etwa mit den USA oder China hilfreich. Bei all dem werden keine neuen bürokratischen Kosten entstehen. Die Annahme dieses Berichts bringt somit ein Stück mehr europäische Transparenz."

Der offizielle Titel (im berüchtigten Eurospeak) lautet: "Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates".

Der Martin-Bericht ist über www.eti.info jederzeit abrufbar.


ETI-Meldung vom 1. Juni 2006.


Siehe auch:

Martin-Bericht im Wortlaut

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