|
EU-Patentamt zu Software-Patentierbarkeit
(EU) EU/BINNENMARKT/PATENTE: EPO sagt nein zur Patentierbarkeit von Software, Handelsmethoden und Algorithmen
Brüssel, 30.03.2005 (Agence Europe) - Keine Patente für reine Software, für Handelsmethoden und auch nicht für Algorithmen, so Alain Pompidou, Präsident der Europäischen Patentorganisation (EPO), angesichts der Patentierbarkeit von Computererfindungen. Die EPO organisiert am Mittwoch im Europäischen Parlament einen Informationstag über Patente. Die Diskussionen werden von Arlene McCarthy geleitet und sind zum Thema der Patente in der Wirtschaft sowie über die Richtlinienvorschläge zu gemeinschaftlichen Patenten (EUROPE wird darauf zurückkommen) sowie über die Patentierbarkeit von Computererfindungen. Dieser Punkt wird auf der Tagesordnung der neuen Informationsaktion stehen, die für den Herbst geplant ist.
Die Patentierbarkeit der Computererfindungen ist kein „Psychodrama“ sondern stellt eine wahrhaftige „ideologische Debatte“ dar, so Alain Pompidou. Dieses Ziel der Verteidiger einer freien Software und einer „Freizügigkeit der Ideen“ ist „nobel“. Doch er warnte pragmatischerweise davor, dass wenn sich Europa nicht mit einem kohärenten System ausstattet, so riskiert sie eine „Isolierung“. Der Präsident der EPO erkannte bestehende Schwierigkeiten dieser Art von Erfindungen an, welche die Verbreitung von Quellkodes und der Definition von neuartigen technischen Charakteristiken die durch Computer umgesetzt werden, betreffen.
Das europäische Patentübereinkommen von 1973 nimmt Rechnerprogramme von den patentierbaren Erfindungen aus. Diese Ausnahme muss jedoch restriktiv interpretiert werden: Eine Patentanmeldung ist unmöglich, wenn der Antrag sich nur auf das Rechnerprogramm (Software) als solches bezieht. Aber immer mehr nehmen technische Erfindungen Software in Anspruch. Dies ist etwa der Fall bei Mobiltelefonen, Kühlschränken und Waschmaschinen sowie bei Geräten, die für medizinische Abbildungen verwendet werden, bei Autobremssystemen und Systemen für die Luftfahrt. Für eine Patentierbarkeit muss eine Rechnererfindung innovativ sein und für eine industrielle Anwendung geeignet. Die wirkliche Schwierigkeit beruht also auf dem Nachweis des technischen Charakters der Erfindung. Da es keine Rechtsdefinition für den technischen Charakter gibt, entstehen Grauzonen, und Interpretationen müssen von Fall zu Fall erfolgen. Dies ist die Rolle des Berufungsgerichts (Boards of appeal) der EPO.
Anfang März nahm der Rat Wettbewerbsfähigkeit formell sein politisches Abkommen vom Mai 2004 über den Richtlinienvorschlag zur Patentierbarkeit von rechnergenerierten Erfindungen an, indem er so den Weg für eine zweite Lektüre des Europäischen Parlaments frei machte (siehe EUROPE vom 8. März 2005). Er beendete damit die Verspätungen, entstanden auf Grund des wachsenden Zögerns mehrerer nationaler Delegationen (Deutschland, Dänemark, Niederlande, Polen), die die reine Software vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließen wollen.
Patente fördern Innovationen und stellen eine treibende Kraft für die Umsetzung einer Wirtschaft dar, die sich auf Wissen stützt, so wie es sich die Europäische Union im Jahr 2000 in Lissabon zum Ziel gesetzt hat. „Das EPA ist bereit, bei der Umsetzung der neuen Strategie von Lissabon die Rolle zu spielen, die ihm zukommt“, meinte Alain Pompidou, wobei er auf den bevorstehenden Frühjahrsgipfel anspielte, bei dem dieser Prozess wiederbelebt werden soll. Das EPA garantiert durch die Ausstellung von Patenten die juristische Sicherheit im Innovationsprozess und bietet wichtige Garantien für den Anlageertrag. Der Präsident hob die Qualität der Gesetzgebung für Patente, deren rechtliche Grundlage das Europäische Patentübereinkommen aus dem Jahre 1973 ist, und die strengen Auswahlkriterien hervor, die in den meisten Fällen zu einer Beschränkung des Anwendungsbereiches des Patents und zum Ausschluss eines Drittels der eingereichten Anträge führen.
Die Informationen über die Patente sind transparent. „Es gibt nichts, was geheimen Patenten gleichkommen könnte“, erklärte Wolfgang Pilch, Direktor der Abteilung „Patentinformationen“ im EPA. Die Datenbanken des EPA, die kostenlos zugänglich sind, stellen die weltweit wichtigste technische Informationsquelle dar, da dort jedes Jahr über eine Million Dokumente veröffentlicht werden. Sie umfassen 30,6 Millionen ausführliche Dokumente über Patente aus 33 Ländern, über 55 Millionen bibliografische Referenzen für Patente aus 73 Ländern und 39,5 Millionen juristische Erklärungen über 11 Millionen Patenten, die in 44 Ländern eingereicht wurden. Durch alle diese Informationen wird vermieden, dass Unternehmen sinnlos investieren und „nicht das Rad neu erfinden“, bemerkte Wolfgang Pilch.
Was kostet ein Patent? Als Antwort auf die Frage von EUROPE, erwähnte Gert Kolle, Direktor der Abteilung für internationale juristische Angelegenheiten, eine neue Studie des EPA, deren noch nicht offiziellen Ergebnisse die Resultate einer vorherigen Studie bestätigen. Die Studie zeigt, dass die Einreichung eines Patents in acht Ländern und für die Dauer von 10 Jahren ungefähr 30 000 Euro kostet. Vier Hauptfaktoren bestimmen einen solchen Betrag: die Kosten für das Einreichungsverfahren (4 300 Euro), die Kosten für die professionelle Repräsentation, die den Antrag begleitet (5 000 Euro), die Kosten für die Übersetzung der Patente in die Sprachen der Länder, in denen die Patente eingereicht werden (11 000 Euro, d.h. 40% der Gesamtkosten) sowie die Erneuerung der Einreichung der Patente bei den betroffenen nationalen Ämtern (9 000 Euro).
Erschienen im Nachrichtendienst "Agence Europe", 31.3.2005.
|