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DIE EUROPäISCHE TRANSPARENZ-INITIATIVE
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Die Selbstverpflichtung der deutschen EU-Abgeordneten im Wortlaut
Die insgesamt 89 Europa-Abgeordneten von CDU/CSU und SPD verabschiedeten bei nur 2 Gegenstimmen Anfang Mai 2004 diese Selbstverpflichtung:
"Erklärung der deutschen Europa-Abgeordneten vom Mai 2004:
Wir erklären, dass wir uns mit Beginn der Amtszeit des am 13. Juni 2004 zu wählenden Parlaments mit allem Nachdruck für die unverzügliche Verwirklichung unserer weitergehenden Forderungen einsetzen und bei den Abgeordneten aus anderen Mitgliedstaaten um eine Mehrheit für dieses Vorhaben werben werden.
Dazu legen wir unsere Haltung wie folgt fest:
- Wir fordern die Verabschiedung eines Abgeordnetengesetzes (Abgeordnetenstatut) unmittelbar nach der Europawahl. Dazu soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments einen zustimmungsfähigen Entwurf vorlegen, den das Europäische Parlament sodann verabschieden kann und dem der Rat zustimmt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rat für eine rasche Einigung einzutreten.
- Im Zusammenhang mit einem Abgeordnetengesetz sind die Regelungen zur Erstattung von Aufwendungen neu zu fassen.
- Bei Reisen zwischen dem Wohnort und den Arbeitsorten des Parlaments werden erstattet:
- die Flug- und Bahnkosten in Höhe des nachgewiesenen Ticketpreises - bei Autofahrten die Kosten nach einer Kilometerpauschale. Bis zur Verabschiedung einer neuen Reisekostenregelung werden wir Flugkosten in Höhe des verauslagten Ticketpreises abrechnen.
- Die Regelungen für Tagegelder müssen öffentlich zugänglich, transparent und nachvollziehbar sein. Der Nachweis für die Anwesenheit an einem Sitzungsort wird durch die Eintragung in ein Sitzungsregister oder das Zentralregister geführt. Eintragungen in das Zentralregister sind von 9.00 bis 18.30 Uhr möglich. Eintragungen an Freitagen begründen Anspruch auf ein halbes Tagegeld. Bis zur Änderung der Tagegeldregelung werden wir von den Möglichkeiten der Eintragung in das Zentralregister nur in dem hier dargelegten Umfang Gebrauch machen.
- Bei der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekräftigen wir erneut unsere bisher praktizierte Haltung, wonach wir entsprechend der für den Deutschen Bundestag geltenden Regelung keine Familienangehörigen beschäftigen."
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