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Der EU-Verfassungstrick

So funktioniert jede Nicht-Demokratie: Eine kleine, vom Wähler nicht legitimierte Gruppe entscheidet, was sie für gut und richtig hält. Das wird dann durchgezogen, auch gegen den Volkswillen. So soll es jetzt - nach neuen internen EU-Plänen - auch mit der EU-Verfassung geschehen.

In Frankreich und den Niederlanden hatten die Völker im vergangenen Jahr dem Projekt zwar die rote Karte gezeigt. In Brüssels Hinterzimmern wurde nunmehr aber ein Plan ausgearbeitet, wie der Text doch wieder ins Spiel gebracht werden kann. Doch so sehr ein friedliches Europa wichtig ist: Die vorliegende Verfassung würde eine undurchschaubare EU ohne ernsthafte soziale Dimension und mit wachsender Aufrüstungsgefahr auf Dauer festschreiben.

Das hindert die EU-Entscheider aber nicht. Sie brauchen vielmehr den Text, um nach dem vorschnellen EU-Beitritt von zehn neuen Staaten auch nur irgendwie kooperieren zu können. Das bisherige Übereinkommen, der so genannte Nizza-Vertrag vom Dezember 2000, reicht da nicht.

Und so soll es nach internen Informationen aus Brüssel ablaufen -  entgegen jedem Respekt vor den Volksentscheiden: Im Medienschatten der bevorstehenden Fußball-WM, welche die Öffentlichkeit im Bann halten wird, soll zunächst Finnland den Verfassungstext im nationalen Parlament noch schnell beschließen. Da übernehmen die Finnen die Ratspräsidentschaft von Österreich und sollen helfen, daß bis ins Frühjahr 2007 insgesamt 20 der 25 EU-Staaten die Verfassung akzeptieren (bisher sind es 14). Dann kann eine versteckte EU-Klausel genutzt und nach den französischen Präsidentenwahlen im Mai und Neuwahlen in den Niederlanden dort erneut das Volk befragt werden. Dabei sollen aber nur die schönen Fassaden der EU-Verfassung vorgelegt werden plus einer wohl klingenden, aber unverbindlichen neuen Sozialcharta, welche die deutsche Ratspräsidentschaft 2007 ausarbeiten lassen will. Die heiklen Teile der EU-Verfassung sollen hingegen nur noch in den nationalen Parlamenten verabschiedet werden, nicht mehr bei Volksabstimmungen. Es handle sich da doch nur um neue Verträge, nicht um eine richtige Verfassung, wird da argumentiert werden. Zu den nächsten EU-Wahlen 2009 wäre alles längst gelaufen. Was für ein Schmäh!

Und Österreich? Als sich im Mai 2005 bereits das Nein in Frankreich abzeichnete, peitschten Österreichs bisherige Parlamentsparteien die EU-Verfassung noch schnell im Nationalrat durch. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin brachte mit seinem Anwalt Dr. Ernst Denk dagegen eine aufwendige Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, um doch noch eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung in Österreich zu erreichen. Ob er die Beschwerde nicht wie andere, die so etwas ja nur ankündigen, fallen lassen könnte, wurde er bald gefragt. Auf das Nein kam dann die Zurückweisung durch das Gericht, aus formalen Gründen. Nichts Neues, denn schon im konstitutionellen Ausschuß des EU-Parlaments, in dem Martin fünf Jahre für Volksentscheide eintrat, wurde er oft mit vordergründigen formalen Argumenten abgewiesen, vor allem von sozialdemokratischen EU-Parteileuten. In Wien legten sich SPÖ-Granden wie Heinz Fischer oder Josef Cap quer. Demokratie ist freilich etwas anderes. Das Volk ist oft besser informiert als die meisten Politfunktionäre. Darum darf an umfassenden Volksabstimmungen kein EU-Trick vorbeiführen.

ETI-Beitrag vom 20. März 2006

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