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Das Freie Mandat
Worum es bei Abgeordneten gehen sollte - ein Kommentar der "FAZ" auf ihrer Titelseite.
"Das freie Mandat"
VZ Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten - nur weil das Badewasser nicht mehr sauber ist. Immer, wenn die Meinungen durch Skandalisierung erhitzt werden, erinnert man sich besser dieses Sprichworts. Das gilt auch jetzt wieder, im Nachgang der Affäre um Bezüge des zurücktretenden CDU-Generalsekretärs Laurenz Meyer. Sie hat sich flugs zu einer Generaldebatte über die Stellung der Abgeordneten in den Ländern und im Bund ausgeweitet. Anlaß, begründeten Anlaß zu genauem zu genauem Hinsehen geben die Vorgänge in Niedersachsen, wo derzeit geprüft wird, wie viele Abgeordnete von Volkswagen bezahlt werden - und für welche Leistungen. Das zu klären kann nicht falsch sein, auch nicht in anderen Bundesländern mit anderen Konzernen, die im Geschäftsinteresse um öffentlichen Einfluß ringen.
Denn das ist klar: Unsichtbare finanzielle Einflußnahme auf Abgeordnete bedroht die Freiheit des Mandats. Der Abgeordnete ist in Deutschland Vertreter des ganzen Volkes - er ist nicht der Vertreter von Gruppen, Unternehmen, Behörden, nicht einmal von Parteien. Er ist, so schwer das auf Anhieb zu begreifen sein mag, auch nicht der Vertreter seiner Wähler oder der Bürger seines Wahlkreises. Sondern, wie es im Grundgesetz steht: Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.
Unverkennbar handelt es sich hier um ein Ideal, das nicht durch den einzelnen Abgeordneten, sondern durch die Volksvertretung in ihrer Gesamtheit näherungsweise verwirklicht wird. Doch Voraussetzung dafür ist und bleibt die Freiheit des Abgeordneten. Die kann von vielen Seiten, durch vielerlei "Weisungen und Aufträge" bedroht werden: von den Parteien zum Beispiel, von Behörden, Interessensgruppen, aber auch von den Wählern selbst und von ihren selbsternannten journalistischen Vertretern. Deshalb darf es keinen "Einheitsabgeordneten" geben, und deshalb ist die Verankerung von Abgeordneten in Berufen (wenn sie eine solche auch tatsächlich ist) grundsätzlich wünschenswert. Sie stärkt ja das freie Mandat. Allerdings gehört zum besonderen Amt des Abgeordneten auch der Status der Öffentlichkeit. Es sollte sichtbar sein, wofür er steht und einsteht.
Dieser Kommentar erschien auf der Titelseite der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am 5.1.2005.
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