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Beschwerde vor Verfassungsgerichtshof soll Volksabstimmung ermöglichen
Sofortiger Antrag auf Aufhebung des Gesetzes, das die Beschlussfassung heute im Nationalrat in Wien ermöglichte / Außerdem Beschwerde gegen die EU-Verfassung ohne Volksabstimmung in Österreich.
Martin schreibt derzeit auch regelmäßig über EU-Themen in Österreichs größter Tageszeitung.
Menschenkette gegen Hintertüren und Vorauseilender Gehorsam sind die aktuellen Texte.

Heute stimmte das österreichische Parlament über die Ratifizierung der EU-Verfassung ab. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin bringt dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien ein. Der Kern der Argumentation: Eine derartige grundsätzliche Änderung der österreichischen Verfassung bedürfe einer Volksabstimmung.
Dazu erklärt der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin: "Die Ratifizierung der EU-Verfassung heute im österreichischen Nationalrat wurde mit einem Gesetz vorbereitet, das am 2. März 2005 ebenfalls im Nationalrat beschlossen worden ist. Dagegen werde ich noch in dieser Woche einen Individualantrag auf Aufhebung dieses Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa (Bundesgesetzblatt 2005/12) einbringen.
Ein zweiter Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Staatsvertrages über die neue EU-Verfassung, den heute der Nationalrat ratifiziert hat, ist bereits fertiggestellt und auf meiner Internetseite www.hpmartin.net abrufbar. Dieser Antrag kann allerdings erst beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, wenn die EU-Verfassung in Kraft getreten sein wird.
Mit beiden Verfassungsbeschwerden soll erreicht werden, dass es Österreichs Bürgerinnen und Bürgern möglich wird, bei einer Volksabstimmung über die neue EU-Verfassung abzustimmen wie ich dies seit der Ausarbeitung dieser Verfassung im so genannten Konvent in Brüssel fordere.
Auch als Mitglied des Europäischen Grundrechtekonvents, der einen wesentlichen Teil der neuen Verfassung erarbeitet hat, habe ich mich immer für maximale Bürgerbeteiligung bei wichtigen Entscheidungen eingesetzt."
Meldung vom 11. Mai 2005
Siehe auch:
Der eingebrachte Individualantrag im Wortlaut
Der Entwurf der Verfassungsbeschwerde im Wortlaut
Parlament beschließt heute EU-Verfassung
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