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Beschwerde gegen ORF: "Dürfen uns nicht mundtot machen lassen"
Der Wiener Anwalt Dr. Ernst Denk hat wegen der Behandlung der "Bürgerliste für echte Kontrolle (Liste Martin)" durch den ORF Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat eingebracht.
Vorgeworfen wird dem ORF der Verstoß gegen Objektivität und Unparteilichkeit sowie die weitgehende Nichtbeachtung der Martin-Liste in der Berichterstattung bei politischen Europathemen, obwohl die Liste bei der Europawahl 2004 mit 14 Prozent der Wählerstimmen zur dritten politischen Kraft Österreichs im EU-Parlament wurde.
Kritisiert wird insbesondere die Sendung ORF-Report vom 19.10.2004, in der laut ORF eine inhaltliche Zwischenbilanz über die Arbeit der beiden EU-Mandatare Martin und Karin Resetarits hätte gezogen werden sollen. Statt dessen war der Beitrag von Kabarettisten und Kabarettbesuchern fernab von Brüssel und Straßburg bestimmt, auf konkrete Vorwürfe von politischen Gegnern konnte Martin nicht reagieren, niemand durfte zu Wort kommen, der Martins Arbeit schätzt, nicht einmal der auf Wunsch des ORF interviewte niederländische Abgeordnete Paul van Buitenen, der selbst mit seinen enthüllungen 1999 den Sturz der gesamten EU-Kommission eingeleitet hatte, kam in der Sendung zu Wort. Auch von Karin Resetarits wurde nur ihre Aussage zu ihrem persönlichen Verhältnis zu Herrn Martin gesendet, nichts über ihre politische Tätigkeit. "Der Beitrag konnte allein dem Zweck dienen, Ruf und Ansehen der Beschwerdeführer zu schädigen", argumentiert Anwalt Denk.
Im Gegensatz zur Liste Martin, so die Beschwerde weiter, kommen im ORF bei Europathemen kleinere Gruppen mit deutlich weniger Wählerstimmen wie die Grünen und die FPÖ immer wieder zu Wort. Die Nichtbeachtung der Liste Martin durch den ORF - so gab es im Hörfunk seit der Wahl am 13. Juni kein einziges Interview und nur eine kurze Teilnahme an einer Diskussionsrunde, im TV keine einzige Pressestunde oder Diskussionsteilnahme - entspricht nicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF, wonach seine Information umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein hat. "Der Bundeskommunikatiosnsenat möge feststellen, dass die Bestimmungen des ORF-Gesetzes verletzt worden sind", schließt die Beschwerde.
Hans-Peter Martin meint dazu: "Der ORF kommt seiner Verpflichtung gegenüber seinen Gebührenzahlern und dem berechtigten Informationsinteresse der österreichischen Wählerinnen und Wähler nicht nach. Doch wir dürfen uns nicht mundtot machen lassen."
Wien, 30.11.2004
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